Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn


Sie sind auf der Suche nach einer ziel- und ergebnisorientierten juristischen Beratung? Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Aus diesem Grund müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen professionell durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.

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Erfolgschancen vorantreiben – mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn


Oftmals ist es schwierig, bei all jenen Regelungen, welche das Arbeitsrecht umfasst, den Durchblick zu behalten. Insbesondere das Arbeitsrecht verlangt nach einer Spezialisierung auf diesem Gebiet. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei. 


Eine Fachkanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Belangen mit
taktisch smarten Lösungen, einer wertvollen Expertise und gewinnbringenden Erfahrungswerten. Auch Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge von Unternehmen sind von großer Bedeutung. Um zu schnellen und sinnvollen Ergebnissen zu kommen, sind die Besonderheiten im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und im Arbeitsrecht für Arbeitgeber zu beachten. So werden Ihre Erfolgschancen von einem Anwalt für Arbeitsrecht maximal erhöht. 


Was ist das Arbeitsrecht? 


In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz für Arbeitsrecht. Vielmehr gelten eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und andere verbindliche Bestimmungen. Neben dem Arbeitsvertrag, welcher die Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildet, können Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, Rechtsverordnungen, nationale Gesetze, das Grundgesetz sowie das Europarecht eine Rolle spielen. Zusätzlich ist das Arbeitsrecht in hohem Maße durch das Richterrecht geprägt. 


Das Arbeitsrecht kann inhaltlich in zwei Bereiche unterteilt werden: 


  • Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu zählen neben dem Arbeitsvertrag etwa die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers, die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche und das Kündigungsrecht.


  • Das kollektive Arbeitsrecht hingegen umfasst das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, das Tarifvertragsrecht, das Streikrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Es regelt also die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft der Arbeitnehmer und ihren Interessenvertretungen auf der einen Seite (Gewerkschaft, Betriebsrat) und des Arbeitgebers und des Arbeitgeberverbands auf der anderen Seite.

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Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Besonders die Kündigung bietet für die Parteien viele Angriffspunkte und sollte daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Bei Kündigungen ist zunächst zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen zu unterscheiden. Die ordentliche Kündigung unterliegt im Unterschied zu der fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) den gesetzlichen (§ 622 BGB) oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen.


Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) prüft ein Anwalt für Arbeitsrecht, ob ein Kündigungsgrund vorliegt und ob die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ist. 


Je nach Kündigungsgrund ist zu unterscheiden:


Die betriebsbedingte Kündigung


Wird eine Kündigung auf betriebsbedingte Gründe gestützt, ist von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, ob dringende betriebliche Erfordernisse der Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen. 


Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:


Der Arbeitsplatz ist infolge betrieblicher Erfordernisse weggefallen.


Die Kündigung ist “dringlich”, d.h. es gibt keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einen anderen freien Arbeitsplatz.


Bei der Sozialauswahl des gekündigten Arbeitnehmers wurden die Sozialdaten (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) ausreichend berücksichtigt.


Es wurde eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen, nach welcher das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.

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Die verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Ob eine verhaltensbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt und damit wirksam ist, beurteilt ein Rechtsanwalt anhand folgender Voraussetzungen:


  • Der Arbeitnehmer hat gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Pflichtverstoß.
  • Der Pflichtverstoß war rechtswidrig und der Arbeitnehmer handelte schuldhaft.
  • Die Kündigung ist verhältnismäßig, d.h. es gibt keine milderen Mittel als die Kündigung, wie beispielsweise eine Abmahnung.
  • Es wurde eine Interessenabwägung vorgenommen, nach welcher das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.


Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt bei einer verhaltensbedingten Kündigung für gewöhnlich eine erfolglose Abmahnung voraus. Liegt eine Abmahnung bereits vor, sollte diese von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.


Die personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung kann durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, sozial gerechtfertigt sein. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine krankheitsbedingte Kündigung. 


Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt folgenden Voraussetzungen:


  • Zunächst bedarf es einer negativen Gesundheitsprognose. Es müssen also Tatsachen zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen, die eine Prognose dahingehend zulassen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft in erheblichem Umfang krankheitsbedingt ausfällt. 
  • Die prognostizierten Fehlzeiten führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers.


Schließlich ist eine
Interessenabwägung vorzunehmen. Das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers muss das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Von besonderer Bedeutung ist die vorherige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Es ist von einem Anwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, ob als milderes Mittel die Beschäftigung auf einem sog. leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist.

Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses 


Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. An die Wirksamkeitsvoraussetzungen werden daher strenge Anforderungen gestellt.


Diese Anforderungen gelten für eine fristlose Kündigung: 


  • Zunächst muss ein wichtiger Grund vorliegen. Es müssen also Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Dabei müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Zudem muss eine Abwägung der Interessen beider Vertragsteile stattfinden.
  • Bei der Interessenabwägung muss das sofortige Beendigungsinteresse das Interesse an der Einhaltung der Kündigungsfristen überwiegen.
  • Der erhebliche Pflichtverstoß geschah rechtswidrig und schuldhaft.
  • Es gibt keine milderen Mittel als eine fristlose Kündigung. Als milderes Mittel kommt insbesondere eine Abmahnung in Betracht.
  • Bei einer fristlosen Kündigung muss die Zweiwochenfrist gewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.


Arbeitsrecht Bonn: Eine Abfindung verhandeln


Eine Abfindung, eine finanzielle Entschädigung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist nicht automatisch bei einer Kündigung garantiert. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus Tarifverträgen, Sozialplänen oder Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kündigungsschutzklagen können dazu führen, dass im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung vereinbart wird. Hier ist die Expertise eines Arbeitsrechtlers entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen. 


Durch die rechtzeitige Einreichung einer
Kündigungsschutzklage wird der Druck auf den Arbeitgeber aufrechterhalten, was zur Zahlung einer Abfindung führen kann. Die Höhe der Abfindung hängt hierbei vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab und ist frei verhandelbar, wobei eine häufige Berechnungsformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn kann Sie umfassend über die Möglichkeiten, eine Abfindung zu erhalten, beraten und führt Verhandlungen zielsicher und mit langjähriger Erfahrung.


Kanzlei für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung– Setzen Sie auf die rechtliche Absicherung


Zu spätes Handeln ist die Ursache der meisten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Haben beide Vertragspartner den Arbeits- oder Aufhebungsvertrag erst unterzeichnet, können Veränderungen zu Ihren Gunsten nur noch schwer durchgesetzt werden. 

Sie benötigen einen kompetente Kanzlei für Arbeitsrecht in Bonn? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung unterstütze ich Sie bei der interessengerechten Gestaltung Ihrer Verträge. 


Ein Anwalt für Arbeitsrecht gewährleistet die rechtssichere Gestaltung von:


  • Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträgen
  • Abwicklungsverträgen
  • Geschäftsführerverträgen
  • Vorstandsverträgen


Um Streit über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, ist es wichtig, alle
notwendigen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen. Damit Klauseln wirksam formuliert sind, ist es wichtig, eine Fachkanzlei für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Nur so können folgenschwere Konsequenzen effektiv vermieden werden. 


Ein kompetenter und zuverlässiger Partner: Advofidus steht für Ihre Rechte ein


Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht agiere ich regional und überregional, um Ihre Interessen im  Arbeitsrecht sicher zu vertreten. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer, Betriebsrat, Führungskraft oder Arbeitgeber.


Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht sind, dann ist Advofidus der richtige Partner an Ihrer Seite. Im Zuge einer transparenten Beratung auf Augenhöhe besprechen wir gemeinsam mögliche Lösungswege für Ihr persönliches und individuelles Anliegen. Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht oder zu meinem Portfolio als Anwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dafür ganz einfach das unten stehende Kontaktformular. 

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Anwalt für Arbeitsrecht – Häufige Fragen

  • Wer muss die Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht zahlen?
    Im Arbeitsrecht muss jede Partei - Kläger und Beklagter - ihre individuellen Anwalts- und Gerichtskosten in erster Instanz selbst übernehmen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 12 a Abs.1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG). Besteht eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder in der Gewerkschaft, werden die Kosten von diesen übernommen. Die Rechtsberatung und Prozessvertretung erfolgt in diesem Fall durch den Rechtsschutzsekretär oder Verbandsjuristen.
  • Erhalte ich im Arbeitsrecht Prozesskostenhilfe?
    Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen in Deutschland dabei hilft, Prozesskosten zu tragen, wenn sie sich ein Gerichtsverfahren und einen Anwalt nicht leisten können. Im Arbeitsrecht kann man unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls PKH beantragen. Denn laut Grundgesetz muss jeder die Möglichkeit haben, Ansprüche gerichtlich geltend machen zu können. Reicht das Einkommen und Ersparte nicht aus, um Anwalts- oder Gerichtskosten zu übernehmen, wird PKH gewährt. Hierbei handelt es sich sozusagen um ein unverzinsliches Darlehen. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Kosten nicht selbst getragen werden können.


  • Können Anwaltskosten steuerlich abgesetzt werden?
    Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis sind steuerlich absetzbar – und zwar als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit oder bei Arbeitgebern als Betriebsausgaben.
  • Klage nach Kündigung – lohnt es sich?
    Ob sich eine Klage nach einer Kündigung lohnt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der verschiedene Faktoren eine bedeutende Rolle spielen. Erst nach einer sachgerechten Prüfung des individuellen Anliegens und einer professionellen Einschätzung der Erfolgsaussichten kann entschieden werden, ob sich die Kündigungsschutzklage lohnt. Nach einer individuellen Erstberatung kann die Situation bereits gut eingeschätzt werden.

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