Sie sind auf der Suche nach einer ziel- und ergebnisorientierten juristischen Beratung? Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Aus diesem Grund müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen professionell durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.
Oftmals ist es schwierig, bei all jenen Regelungen, welche das Arbeitsrecht umfasst, den Durchblick zu behalten. Insbesondere das Arbeitsrecht verlangt nach einer Spezialisierung auf diesem Gebiet. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei.
Eine Fachkanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Belangen mit
taktisch smarten Lösungen, einer
wertvollen Expertise und
gewinnbringenden Erfahrungswerten. Auch Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge von Unternehmen sind von großer Bedeutung. Um zu schnellen und sinnvollen Ergebnissen zu kommen, sind die Besonderheiten im
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und im
Arbeitsrecht für Arbeitgeber zu beachten. So werden Ihre Erfolgschancen von einem Anwalt für Arbeitsrecht maximal erhöht.
In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz für Arbeitsrecht. Vielmehr gelten eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und andere verbindliche Bestimmungen. Neben dem Arbeitsvertrag, welcher die Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildet, können Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, Rechtsverordnungen, nationale Gesetze, das Grundgesetz sowie das Europarecht eine Rolle spielen. Zusätzlich ist das Arbeitsrecht in hohem Maße durch das Richterrecht geprägt.
Das Arbeitsrecht kann inhaltlich in zwei Bereiche unterteilt werden:
Arbeitsrecht für
Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Betriebsräte
und Personalräte
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Besonders die Kündigung bietet für die Parteien viele Angriffspunkte und sollte daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Bei Kündigungen ist zunächst zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen zu unterscheiden. Die ordentliche Kündigung unterliegt im Unterschied zu der fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) den gesetzlichen (§ 622 BGB) oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen.
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) prüft ein Anwalt für Arbeitsrecht, ob ein Kündigungsgrund vorliegt und ob die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Je nach Kündigungsgrund ist zu unterscheiden:
Wird eine Kündigung auf betriebsbedingte Gründe gestützt, ist von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, ob dringende betriebliche Erfordernisse der Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen.
Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Arbeitsplatz ist infolge betrieblicher Erfordernisse weggefallen.
Die Kündigung ist “dringlich”, d.h. es gibt keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einen anderen freien Arbeitsplatz.
Bei der Sozialauswahl des gekündigten Arbeitnehmers wurden die Sozialdaten (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) ausreichend berücksichtigt.
Es wurde eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen, nach welcher das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Ob eine verhaltensbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt und damit wirksam ist, beurteilt ein Rechtsanwalt anhand folgender Voraussetzungen:
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt bei einer verhaltensbedingten Kündigung für gewöhnlich eine erfolglose Abmahnung voraus. Liegt eine Abmahnung bereits vor, sollte diese von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Eine personenbedingte Kündigung kann durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, sozial gerechtfertigt sein. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine krankheitsbedingte Kündigung.
Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
Schließlich ist eine
Interessenabwägung
vorzunehmen. Das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers muss das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Von besonderer Bedeutung ist die vorherige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Es ist von einem Anwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, ob als milderes Mittel die Beschäftigung auf einem sog.
leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. An die Wirksamkeitsvoraussetzungen werden daher strenge Anforderungen gestellt.
Diese Anforderungen gelten für eine fristlose Kündigung:
Eine Abfindung, eine finanzielle Entschädigung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist nicht automatisch bei einer Kündigung garantiert. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus Tarifverträgen, Sozialplänen oder Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kündigungsschutzklagen können dazu führen, dass im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung vereinbart wird. Hier ist die Expertise eines Arbeitsrechtlers entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Durch die rechtzeitige Einreichung einer
Kündigungsschutzklage wird der Druck auf den Arbeitgeber aufrechterhalten, was zur Zahlung einer Abfindung führen kann. Die Höhe der Abfindung hängt hierbei vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab und ist frei verhandelbar, wobei eine häufige Berechnungsformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn kann Sie umfassend über die Möglichkeiten, eine Abfindung zu erhalten, beraten und führt Verhandlungen zielsicher und mit langjähriger Erfahrung.
Zu spätes Handeln ist die Ursache der meisten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Haben beide Vertragspartner den Arbeits- oder Aufhebungsvertrag erst unterzeichnet, können Veränderungen zu Ihren Gunsten nur noch schwer durchgesetzt werden.
Sie benötigen einen kompetente Kanzlei für Arbeitsrecht in Bonn? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung unterstütze ich Sie bei der interessengerechten Gestaltung Ihrer Verträge.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht gewährleistet die rechtssichere Gestaltung von:
Um Streit über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, ist es wichtig, alle
notwendigen Vertragsbedingungen
zu berücksichtigen. Damit Klauseln wirksam formuliert sind, ist es wichtig, eine Fachkanzlei für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Nur so können folgenschwere Konsequenzen effektiv vermieden werden.
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn und Umgebung?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht agiere ich regional und überregional, um Ihre Interessen im Arbeitsrecht sicher zu vertreten. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer, Betriebsrat, Führungskraft oder Arbeitgeber.
Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht sind, dann ist Advofidus der richtige Partner an Ihrer Seite. Im Zuge einer transparenten Beratung auf Augenhöhe besprechen wir gemeinsam mögliche Lösungswege für Ihr persönliches und individuelles Anliegen. Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht oder zu meinem Portfolio als Anwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dafür ganz einfach das unten stehende Kontaktformular.
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