In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten werden regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten bietet, nicht mutwillig ist und keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Anwaltskosten im Arbeitsrecht können regelmäßig steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Die Erfolgsaussichten hängen vom vorgeworfenen Kündigungsgrund und der Beweislage ab und sind stark einzelfallabhängig. Eine umfassende Erstberatung schafft die Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung.
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