Im deutschen Arbeitsrecht ist eine Kündigung während einer Krankheit grundsätzlich zulässig – sowohl außerordentlich als auch ordentlich. Allerdings ist diese aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Im deutschen Arbeitsrecht existiert keine generelle Regelung, die eine Kündigung während einer Krankheit verbietet. Für die Wirksamkeit sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Arbeitnehmer sollten sich daher auf jeden Fall über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.
Auch während einer Krankheit kann aus folgenden Gründen gekündigt werden:
Fakt ist, Arbeitnehmer sollten sich bei einer Kündigung während Krankheit rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre individuelle Situation einschätzen und zu ihren Gunsten reagieren zu können. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und so gegebenenfalls Vergütungsansprüche und eine Abfindung durchsetzen. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist dabei abhängig von der Art der Kündigung.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Regel in den ersten drei Tagen der Krankheit nicht erforderlich. Erst ab dem darauffolgenden Arbeitstag muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden. Der Arbeitgeber ist allerdings dazu berechtigt, die ärztliche Bescheinigung auch früher zu verlangen.
Im Krankheitsfall darf der Arbeitgeber bestimmte Informationen erfragen, welche für die Arbeitsorganisation relevant sind. Dazu gehört die voraussichtliche Dauer der Krankheit. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer auch anrufen, um den aktuellen Stand zu erfragen.
In der Probezeit besteht noch kein Kündigungsschutz. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings darf die Kündigung des Arbeitsvertrages nicht sittenwidrig oder willkürlich sein. Außerdem muss auch in diesen Fällen ein bestehender Betriebsrat vor dem Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört werden.
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung handelt es sich um eine sogenannte personenbedingte Kündigung. Im Gegensatz zu einer Kündigung, die auf dem Verhalten des Arbeitnehmers basiert, können die Gründe für eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich nicht beeinflusst und daher regelmäßig nicht in der Zukunft geändert werden. Da die Krankheit nämlich nicht durch den Arbeitnehmer steuerbar ist, kommt eine Abmahnung im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung nicht in Betracht. Als Arbeitnehmer können Sie also nicht davon ausgehen, vor einer Kündigung gewarnt zu werden.
Vielmehr wird der Arbeitgeber vor einer Kündigung aufgrund von Krankheit einen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz zum Erhalt des Arbeitsplatzes suchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Hierzu kann dem Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden.
Während der Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang das Gehalt weiter, außer das Arbeitsverhältnis endet zuvor. Danach greift die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Nach einer Kündigung während einer Krankheit besteht oft die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen. Dies geschieht im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, bei dem der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert und im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung, die Abfindung, erhält. Jedoch muss beachtet werden, dass es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung gibt. Die Verhandlungen darüber erfolgen in der Regel ganz individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Verschiedene Faktoren, wie die Betriebszugehörigkeit und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage , können in die Verhandlungen mit einfließen.
Das Kündigungsschutzgesetz greift in diesen Fällen:
In diesen genannten Fällen hat der Arbeitnehmer die Chance, eine Abfindung auszuhandeln.
Und wenn ich selbst kündige, während ich krank bin? Kündigen Sie selbst während einer Krankschreibung, dann besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen ununterbrochen dauern.
Wenn Sie während einer Krankheit gekündigt werden, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:
Im Falle einer Kündigung während einer bestehenden Krankheit sollten Sie Ihr Arbeitsrecht für Arbeitnehmer kennen. So besteht rechtzeitig die Möglichkeit der Klärung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und Vergütungsansprüche zu sichern oder eine Abfindung auszuhandeln. Dabei hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Versäumen Sie jedoch nicht die Drei-Wochen-Frist, denn ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.
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