Kündigung während Krankheit

Kündigung während Krankheit - Rechte und Pflichten


Im deutschen Arbeitsrecht ist eine Kündigung während einer Krankheit grundsätzlich zulässig – sowohl außerordentlich als auch ordentlich. Allerdings ist diese aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.

Kündigung während Krankheit: Was ist rechtens?

Im deutschen Arbeitsrecht existiert keine generelle Regelung, die eine Kündigung während einer Krankheit verbietet. Für die Wirksamkeit sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Arbeitnehmer sollten sich daher auf jeden Fall über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.

Auch während einer Krankheit kann aus folgenden Gründen gekündigt werden: 

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Der Kündigung liegt ein steuerbares Verhalten zugrunde. In Betracht kommen schuldhafte Pflichtverletzungen wie beispielsweise Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Verletzung von Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Personenbedingte Kündigung: Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Hier ist zu unterscheiden zwischen langandauernder Krankheit und häufigen Kurzerkrankungen.
  • Betriebsbedingte Gründe: Wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die beispielsweise eine Anpassung der Personalstruktur erfordern, kann auch während einer Krankheit gekündigt werden.

Fakt ist, Arbeitnehmer sollten sich bei einer Kündigung während Krankheit rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre individuelle Situation einschätzen und zu ihren Gunsten reagieren zu können. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und so gegebenenfalls Vergütungsansprüche und eine Abfindung durchsetzen. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist dabei abhängig von der Art der Kündigung.

Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit: Welche Fristen sind zu beachten?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Regel in den ersten drei Tagen der Krankheit nicht erforderlich. Erst ab dem darauffolgenden Arbeitstag muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden. Der Arbeitgeber ist allerdings dazu berechtigt, die ärztliche Bescheinigung auch früher zu verlangen.

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Arbeitgeberfragen im Krankheitsfall: Was ist erlaubt?

Im Krankheitsfall darf der Arbeitgeber bestimmte Informationen erfragen, welche für die Arbeitsorganisation relevant sind. Dazu gehört die voraussichtliche Dauer der Krankheit. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer auch anrufen, um den aktuellen Stand zu erfragen.

Kündigung in der Probezeit während einer Krankheit: Geht das?

In der Probezeit besteht noch kein Kündigungsschutz. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings darf die Kündigung des Arbeitsvertrages nicht sittenwidrig oder willkürlich sein. Außerdem muss auch in diesen Fällen ein bestehender Betriebsrat vor dem Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört werden.

Besteht eine Pflicht zur Abmahnung bei einer krankheitsbedingten Kündigung?

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung handelt es sich um eine sogenannte personenbedingte Kündigung. Im Gegensatz zu einer Kündigung, die auf dem Verhalten des Arbeitnehmers basiert, können die Gründe für eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich nicht beeinflusst und daher regelmäßig nicht in der Zukunft geändert werden. Da die Krankheit nämlich nicht durch den Arbeitnehmer steuerbar ist, kommt eine Abmahnung im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung nicht in Betracht. Als Arbeitnehmer können Sie also nicht davon ausgehen, vor einer Kündigung gewarnt zu werden.

Vielmehr wird der Arbeitgeber vor einer Kündigung aufgrund von Krankheit einen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz zum Erhalt des Arbeitsplatzes suchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Hierzu kann dem Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden.

Wer zahlt, wenn der Arbeitnehmer krank ist?

Während der Krankheit zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang das Gehalt weiter, außer das Arbeitsverhältnis endet zuvor. Danach greift die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

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Kann ich eine Abfindung bei Kündigung während einer Krankheit erhalten?

Nach einer Kündigung während einer Krankheit besteht oft die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen. Dies geschieht im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, bei dem der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert und im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung, die Abfindung, erhält. Jedoch muss beachtet werden, dass es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung gibt. Die Verhandlungen darüber erfolgen in der Regel ganz individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Verschiedene Faktoren, wie die Betriebszugehörigkeit und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage , können in die Verhandlungen mit einfließen.

Das Kündigungsschutzgesetz greift in diesen Fällen:


  • Wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monaten besteht 
  • Wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, also kein Kleinbetrieb vorliegt



In diesen genannten Fällen hat der Arbeitnehmer die Chance, eine Abfindung auszuhandeln. 

Und wenn ich selbst kündige, während ich krank bin? Kündigen Sie selbst während einer Krankschreibung, dann besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen ununterbrochen dauern.

Was kann ich tun, wenn ich während einer Krankheit gekündigt werde?

Wenn Sie während einer Krankheit gekündigt werden, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:


  • Sachlage prüfen: Überprüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung. In Deutschland ist eine Kündigung während Krankheit grundsätzlich möglich, bestimmte Schutzmechanismen sind jedoch zu beachten.
  • Krankenkasse informieren: Informieren Sie umgehend Ihre Krankenkasse über die Kündigung, um mögliche Ansprüche auf Krankengeld zu klären.
  • Arbeitsrechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtsexperten, um Ihre Rechte zu verstehen und mögliche rechtliche Schritte zu besprechen.
  • Kündigungsschutzklage erheben: Wenn Sie die Kündigung für unwirksam halten, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
  • Aufhebungsvertrag erwägen: In manchen Fällen ist es möglich, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, der für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Beratung durch Gewerkschaft: Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, suchen Sie dort umgehend Unterstützung und Beratung.

Kündigung während Krankheit? Advofidus steht an Ihrer Seite

Im Falle einer Kündigung während einer bestehenden Krankheit sollten Sie Ihr Arbeitsrecht für Arbeitnehmer kennen. So besteht rechtzeitig die Möglichkeit der Klärung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und Vergütungsansprüche zu sichern oder eine Abfindung auszuhandeln. Dabei hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Versäumen Sie jedoch nicht die Drei-Wochen-Frist, denn ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.

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