Fachanwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer befinden Sie sich im Arbeitsverhältnis regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Wirtschaftliche Abhängigkeit und die fehlende Kenntnis von zwingend einzuhaltenden Fristen führen schnell zu erheblichen Nachteilen. Ein Fachanwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sorgt dafür, dass Ihre Rechte konsequent geprüft und durchgesetzt werden.

Das Arbeitsrecht regelt die maßgeblichen Arbeitnehmerrechte und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kommt es zu Konflikten, ist eine klare rechtliche Einordnung der erste Schritt zu einer belastbaren Lösung.

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wer gilt im Arbeitsrecht als Arbeitnehmer?


Arbeitnehmer ist jede Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Durchführung.


Das gilt unabhängig davon, ob Sie:

  • in Vollzeit oder Teilzeit tätig sind – der Umfang der Arbeitszeit ist für die rechtliche Einordnung unerheblich
  • befristet oder unbefristet beschäftigt sind – auch befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitnehmerschutz
  • einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung ausüben – auch hier greifen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften


Die Einordnung als Arbeitnehmer wirkt sich konkret aus auf:

  • Kündigungsschutz und Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz
  • Schutzvorschriften zur Arbeitszeit
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats


In der Praxis relevant sind zudem Fälle der sogenannten Scheinselbstständigkeit. Wird eine Person faktisch in den Betrieb eingegliedert und unterliegt Weisungen, kann trotz anderslautender Vertragsgestaltung ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Eine rechtliche Überprüfung schafft hier Klarheit.



Typische Konfliktfelder im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Das Arbeitsrecht ist durch eine Vielzahl einzelner Gesetze und richterrechtlicher Entwicklungen geprägt. Für Arbeitnehmer stehen insbesondere folgende Themen im Vordergrund:

  • Kündigung Arbeitsvertrag – Prüfung der Wirksamkeit, Einhaltung von Fristen und Formvorschriften
  • Kündigungsschutz – soziale Rechtfertigung einer Kündigung
  • Abmahnung – formelle und inhaltliche Anforderungen, Entfernung aus der Personalakte
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen – sachlicher Grund oder unzulässige Kettenbefristung
  • Vergütungsansprüche – ausstehendes Gehalt, Bonuszahlungen oder Überstundenvergütung
  • Arbeitszeugnis – inhaltliche Bewertung und Formulierungsanalyse


Jeder dieser Bereiche erfordert eine individuelle Prüfung der Vertragsgrundlagen und der konkreten Umstände.


Arbeitszeit und Überstunden


Die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt.


In der Praxis stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Sind Überstunden überhaupt wirksam angeordnet worden?
  • Existiert eine vertragliche Klausel, die Mehrarbeit regelt?
  • Ist eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt wirksam vereinbart?
  • Besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung?


Nicht jede Mehrarbeitsklausel hält einer gerichtlichen Kontrolle stand. Insbesondere unklare oder pauschale Formulierungen können unwirksam sein. Eine genaue Vertragsprüfung ist hier erforderlich.

Kündigung und Kündigungsschutzklage


Nach Zugang einer Kündigung beginnt eine zwingende Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.  Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam. Informationen zur Frist der Kündigungsschutzklage verdeutlichen die zeitliche Dringlichkeit.


Sofern das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Zu unterscheiden sind:


Zu prüfen sind zudem:

  • Einhaltung der Schriftform
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • korrekte Kündigungsfrist
  • ordnungsgemäße Sozialauswahl


Je nach Zielsetzung kann die Weiterbeschäftigung oder die Verhandlung einer Abfindung im Vordergrund stehen. Eine strategische Vorgehensweise beeinflusst maßgeblich das Ergebnis.

Arbeitszeugnis


Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss:

  • wahrheitsgemäß sein – unzutreffende Tatsachenbehauptungen sind unzulässig
  • wohlwollend formuliert werden – ohne versteckte Negativcodes
  • vollständig sein – insbesondere hinsichtlich Tätigkeitsbeschreibung und Leistungsbewertung


Gerade bei Führungspositionen oder längerer Betriebszugehörigkeit kann eine fehlerhafte Bewertung erhebliche Auswirkungen auf künftige Bewerbungen haben. Eine juristische Prüfung identifiziert problematische Formulierungen.


Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


Im Krankheitsfall besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Bei der Krankmeldung ist außerdem zu beachten:

  • unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit
  • rechtzeitige Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung


Der Arbeitgeber kann die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Werden Anzeige- oder Nachweispflichten verletzt, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung.

Warum ein Fachanwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Arbeitsrechtliche Konflikte erfordern neben juristischem Fachwissen eine klar strukturierte prozessuale Strategie. Fristen, Beweislastregeln und taktische Erwägungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren beeinflussen maßgeblich den Ausgang eines Verfahrens. Ziel ist die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte bei gleichzeitiger Minimierung wirtschaftlicher Risiken.


Im Rahmen des arbeitsrechtlichen Mandats erfolgt insbesondere:

  • die rechtliche Bewertung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen 
  • die Verhandlung von Abfindungen unter Berücksichtigung von Prozessrisiken und einem Weiterbeschäftigungsinteresse
  • die Führung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen zur schnellen und rechtssicheren Konfliktlösung
  • die gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Kündigungsschutzverfahren 
  • die Durchsetzung offener Vergütungsansprüche, etwa ausstehender Lohn, Bonuszahlungen oder Überstundenvergütung


Die arbeitsrechtliche Beratung ist dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil des gesamten Leistungsangebots. Einen strukturierten Überblick über sämtliche Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht und angrenzenden Bereichen finden Sie im Portfolio, in dem die Schwerpunkte transparent dargestellt sind.


Zu Beginn des Mandats erfolgt eine klare Darstellung der voraussichtlichen Kosten sowie eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird die Deckungsanfrage übernommen und die Abrechnung entsprechend koordiniert.

Jetzt Ihren persönlichen

Beratungstermin vereinbaren

FAQ – Fachanwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


  • Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

    Ab Zugang der Kündigung läuft eine Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam.

  • Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

    Ein gesetzlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Abfindungen werden häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Vergleichsverhandlungen erzielt.

  • Was sollte ich bei einer Abmahnung beachten?

    Eine Abmahnung muss inhaltlich zutreffend und formal korrekt sein. Unwirksame Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden. Weitere Hinweise finden Sie im Bereich Abmahnung.

  • Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

    Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht unter Zeitdruck unterzeichnet werden. Er kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

  • Wann greift der gesetzliche Kündigungsschutz?

    Der allgemeine Kündigungsschutz greift regelmäßig, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Informationen zum gesetzlichen Kündigungsschutz sind gesetzlich geregelt.