Das Arbeitsrecht enthält eine Vielzahl von Rechten und Verpflichtungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und setzt somit die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit beider Parteien. Es dient vor allem dazu, Arbeitnehmer zu schützen. Insbesondere bei drohenden oder bestehenden Konfliktsituationen kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer eine günstige Verhandlungsposition schaffen.
Ein Arbeitsalltag verläuft nicht immer problemlos, weshalb es wichtig ist, sich frühzeitig über die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu informieren. Im Zuge streitiger Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen als Anwältin mit
fundierter Expertise
und langjähriger Erfahrung
im Arbeitsrecht zur Seite. Gemeinsam finden wir auch für Ihre Situation eine individuelle und passende Lösung.
Arbeitsrechtlich gilt als Arbeitnehmer jede Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags oder sonstigen privatrechtlichen Vertrages unselbstständige und fremdbestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber leistet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, eine befristete oder unbefristete Beschäftigung oder eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) handelt.
Die arbeitsrechtliche Einstufung als Arbeitnehmer hat Auswirkungen auf:
Hinweis:
Selbständige oder freie Mitarbeiter, welche ihre Arbeit ohne Weisungen des Arbeitgebers eigenverantwortlich erbringen, gelten arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Person, die eigentlich als Selbständige oder auf Basis eines Werkvertrages tätig ist, aufgrund ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen als Arbeitnehmer eingestuft werden kann. Beispielsweise, wenn sie einem festen Arbeitsplan folgt und in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden ist. In solchen Fällen kann die
arbeitsrechtliche Einstufung als Arbeitnehmer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Das Arbeitsrecht enthält umfangreiche Regelungen zu Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Im Vordergrund dabei steht der Arbeitnehmerschutz, da Arbeitnehmer wirtschaftlich von ihrem Arbeitgeber abhängig sind und sich in einer ungünstigen Verhandlungsposition befinden. Im Streitfall ist es von Bedeutung, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben. Denn eine passende Strategie erhöht Ihre Erfolgschancen und kann langwierige Gerichtsprozesse vermeiden.
Ein Spezialist behält für Sie den Überblick, da das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer unübersichtlich und kompliziert sein kann. Es gelten eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und andere verbindliche Bestimmungen.
Wichtige Themen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sind beispielsweise:
Das Arbeitsrecht macht deutliche Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit und etwaiger Überstunden. Die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden. In Ausnahmen darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Ein zeitnaher Ausgleich muss dabei allerdings berücksichtigt werden.
Überstunden
sind im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer deshalb begrenzt, damit die werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten wird. Überstunden dürfen vom Arbeitgeber nur dann angeordnet werden, wenn eine ausdrückliche Regelung existiert oder ein Notfall eingetreten ist. Auch hierbei kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer wertvolle Unterstützung bieten.
Die Pausen werden im Arbeitsrecht durch das Arbeitszeitgesetz klar geregelt. Damit der Arbeitnehmer sich von körperlichen und psychischen Anstrengungen ausreichend erholen kann, hat er ein
Recht auf die Unterbrechung der Arbeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden. Ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden stehen Arbeitnehmern 45 Minuten Pause zu. Die Ruhepausen können dabei auch in Zeitabschnitte von 15 Minuten aufgeteilt werden.
Das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer wird im Falle einer ordentlichen Kündigung durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gewahrt. Es enthält klare Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung. Wenn das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Liegt kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, kann der Arbeitgeber nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen.
Bei ordentlichen Kündigungen ist daher zu unterscheiden:
Neben den übrigen Formalien muss auch die entsprechende
Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese ist individuell im Arbeitsvertrag geregelt.
Das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sieht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vor. Das qualifizierte Zeugnis umfasst neben den Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch Angaben zum Verhalten und der Leistung des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses. Damit die Jobsuche und der Wiedereinstieg des Arbeitnehmers nicht erschwert werden, muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert und vollständig sein sowie der Wahrheit entsprechen.
Im Falle einer Krankheit muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit so schnell, wie es dem Arbeitnehmer möglich ist, mitgeteilt werden. Spätestens am vierten Tag der Erkrankung wird ein ärztliches Attest benötigt. Der Arbeitgeber kann allerdings auch früher eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Die Anzeige- und Nachweispflicht sichert dem Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn es in Ihrem Arbeitsverhältnis zu Konflikten kommt, sind sinnvolle und schnelle Lösungen gefragt. Ohne anwaltliche Unterstützung verzichten Sie bei Kündigungen auf hohe Abfindungen. Mit einer professionellen und geschickten Beratung können schwierige Situationen gemeistert werden. Ich unterstütze Sie dabei ganz individuell, entweder im Hintergrund oder ich trete in Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihr Arbeitnehmerrecht durchzusetzen.
Ganz gleich, ob sich Ihre Konflikte auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses, Gehalt, Urlaubsansprüche oder Belästigung am Arbeitsplatz beziehen. Vertrauen Sie auf einen Fachanwalt im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. Mit viel Engagement und Passion für meinen Beruf berücksichtige ich Ihre persönlichen Wünsche und Ziele. Mit Ihren Interessen im Blick setze ich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer wirkungsvoll durch.
Im Arbeitsrecht sind schnelle Reaktionen entscheidend. Eine fristlose oder ordentliche Kündigung muss innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, um zu verhindern, dass die Kündigung wirksam wird und Ansprüche zu wahren sowie eine mögliche Abfindung durchzusetzen.
Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten benötigen Arbeitnehmer oft sofortige Unterstützung. Advofidus zeichnet sich durch eine rasche Erreichbarkeit und kurzfristige Terminvergabe aus und bearbeitet Fälle zügig und effizient.
Kostentransparenz ist für mich von grundlegender Bedeutung. Advofidus kümmert sich um die Deckungsanfrage und Abrechnung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung. Zu Beginn jedes Mandats werden Sie als Arbeitnehmer transparent über die zu erwartenden Kosten informiert und bekommen offen die realistischen Erfolgsaussichten, insbesondere eine mögliche Abfindung, erörtert.
Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sorge ich dafür, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nicht unterlegen sind. Haben Sie noch Fragen zum Thema Arbeitsrecht für Arbeitnehmer oder dem Portfolio von Advofidus? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Sie erwartet eine transparente Beratung auf Augenhöhe. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen als Arbeitnehmer.
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